Alle Kinder sollen Teil der Gemeinschaft sein!

UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 23

Artikel 23 der Kinderrechtskonvention sagt, dass Kinder mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie alle anderen Kinder. Sie sind genauso wichtig und sollen respektiert und ernst genommen werden.

Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf besondere Unterstützung. Diese Hilfe soll ihnen ermöglichen, gut zu lernen, zu spielen, Freundschaften zu schließen und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Wenn sie es brauchen, sollen sie Therapien und Hilfsmittel bekommen oder in der Schule besondere Unterstützung erfahren.

Auch Familien sollen Hilfe bekommen, damit sie ihre Kinder gut begleiten können. Wichtig ist, dass jedes Kind seine Fähigkeiten entdecken kann und die gleichen Chancen erhält.

Der Artikel macht deutlich: Alle Kinder gehören dazu und sollen sich angenommen, gefördert und willkommen fühlen.