Kinder haben das Recht auf beide Elternteile!
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 9
Artikel 9 der Kinderrechtskonvention betont das Recht von Kindern, regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, sofern dies ihrem Wohl nicht schadet.
Dieses Recht bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn Kinder von ihren Eltern getrennt werden müssen. Eine solche Trennung darf nur erfolgen, wenn diese dringend notwendig ist. Das passiert zum Beispiel durch eine gerichtliche Entscheidung, weil ein Kind gefährdet oder nicht gut versorgt wird.
Staatliche Stellen sollen sicherstellen, dass diese Kontakte ermöglicht werden. In allen Fällen soll immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen.