Kinder wollen spielen!
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 31
Artikel 31 der Kinderrechtskonvention beschreibt das Recht von Kindern auf Ruhe, Freizeit und Spiel sowie auf die Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Kinder sollen ausreichend Zeit haben, sich zu erholen, zu spielen und ihre Freizeit selbstbestimmt zu gestalten. Außerdem sollen sie Zugang zu kulturellen Aktivitäten, Kunst, Musik, Sport und anderen kreativen Ausdrucksformen haben.
Staaten sollen geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit dieses Recht verwirklicht werden kann und Kinder ihre Entwicklung auch außerhalb von Schule und Verpflichtungen entfalten können.