Kinder tun sich gern zusammen!

UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 15

Artikel 15 der Kinderrechtskonvention sagt, dass Kinder das Recht haben, sich mit anderen Menschen zu treffen und gemeinsam ihre Meinungen zu äußern.

Kinder dürfen Freundschaften schließen, sich in Gruppen zusammentun, Vereine besuchen oder gemeinsam für Dinge eintreten, die ihnen wichtig sind. Sie sollen ihre Interessen teilen und miteinander Zeit verbringen können.

Dabei müssen Regeln eingehalten werden, damit alle sicher bleiben und niemand verletzt wird. Der Artikel macht deutlich: Kinder dürfen ihre Gemeinschaft selbst mitgestalten und ihre Stimme gemeinsam mit anderen hörbar machen.