Auch Kinder haben das Recht auf Privatleben!
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 16
Artikel 16 der Kinderrechtskonvention sagt, dass jedes Kind ein Recht auf Privatsphäre hat. Das bedeutet, dass persönliche Dinge eines Kindes geschützt werden müssen.
Niemand darf ohne guten Grund in das Privatleben eines Kindes eingreifen. Dazu gehören zum Beispiel persönliche Gespräche, Briefe, Nachrichten, Fotos oder das eigene Zuhause. Auch der gute Ruf eines Kindes soll respektiert werden.
Erwachsene und der Staat müssen darauf achten, dass Kinder geschützt werden und sich sicher fühlen können. Jedes Kind hat das Recht auf einen eigenen geschützten Raum und darauf, ernst genommen zu werden.