Kinder wollen lernen!
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 28
Artikel 28 der Kinderrechtskonvention beschreibt das Recht von Kindern auf Bildung. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen und zu lernen.
Staaten sollen dafür sorgen, dass Grundschulbildung für alle Kinder kostenlos und zugänglich ist. Auch weiterführende Schulen sollen erreichbar sein. Kinder sollen beim Lernen unterstützt und ermutigt werden, ihre Fähigkeiten zu entwickeln.
Der Schulalltag soll von Respekt geprägt sein. Disziplin in der Schule darf Kinder nicht verletzen oder erniedrigen. Ziel ist es, dass alle Kinder faire Bildungschancen erhalten.