Kinder stärken - nach Krisen und Gewalt!

UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 39

Artikel 39 der Kinderrechtskonvention beschreibt das Recht von Kindern auf Hilfe und Unterstützung, wenn sie Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung oder Krieg erlebt haben.

Kinder, die schwere oder belastende Erfahrungen gemacht haben, sollen besondere Fürsorge erhalten. Ziel ist es, ihre körperliche und seelische Gesundheit zu stärken und ihnen zu helfen, wieder Vertrauen, Sicherheit und Lebensfreude zu finden.

Staaten sollen dafür sorgen, dass betroffene Kinder geschützt werden und Unterstützung bekommen, damit sie sich gut entwickeln und wieder am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.