Alle Kinder sind gleich, es gibt keine gleicheren!

UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 2

Artikel 2 der Kinderrechtskonvention stellt das Prinzip der Gleichbehandlung aller Kinder in den Mittelpunkt. Alle Kinder haben die gleichen Rechte, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Meinung, Behinderung oder sozialem Status.

Niemand darf ein Kind benachteiligen oder bevorzugen. Staaten sind verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern und sicherzustellen, dass alle Kinder dieselben Chancen und den gleichen Schutz erhalten.

Der Artikel betont damit die grundlegende Gleichwertigkeit aller Kinder vor dem Recht.