Kinder haben das Recht auf ihre Besonderheit!
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 2
Artikel 2 der Kinderrechtskonvention berücksichtigt auch die Vielfalt unter Kindern. Kinder unterscheiden sich in vielen Eigenschaften wie Herkunft, Sprache, Kultur, Interessen, Fähigkeiten oder Lebenssituationen.
Trotz dieser Unterschiede müssen alle Kinder gleich behandelt werden und unabhängig von ihrer Vielfalt die gleichen Rechte haben. Jedes Kind verdient es, in seinen individuellen Bedürfnissen unterstützt zu werden.
Alle Kinder haben in ihrer Vielfalt die gleichen Rechte. Jedes Kind ist einzigartig!